Sonstiges
26.10.2025
VwGH: § 1 Abs 7 MeldeG – zur Frage der Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes bei Ortsabwesenheit
In subjektiver Hinsicht erfordert die Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes am bisherigen Hauptwohnsitz die Beibehaltung des „animus domiciliandi“, also der Absicht, den Lebensmittelpunkt weiterhin an diesem Ort zu haben; wird ein solcher Wille aufgegeben, vermag auch das Fortbestehen von...weiterlesen