Sonstiges

26.10.2025

VwGH: § 1 Abs 7 MeldeG – zur Frage der Aufrechterhaltung des Hauptwohnsitzes bei Ortsabwesenheit

In subjektiver Hinsicht erfordert die Aufrechterhaltung des Lebensmittelpunktes am bisherigen Hauptwohnsitz die Beibehaltung des „animus domiciliandi“, also der Absicht, den Lebensmittelpunkt weiterhin an diesem Ort zu haben; wird ein solcher Wille aufgegeben, vermag auch das Fortbestehen von...weiterlesen