Sonstiges

09.11.2025

VwGH: Antrag auf Namensänderung – zur mangelnden Gebräuchlichkeit eines Familiennamens gem § 3 Abs 1 Z 2 dritter Fall NÄG

Mit der Ansicht, ausschlaggebend seien das „allgemeine Sprachgefühl“ und der Umstand, ob ein Nachname als gebräuchlich „empfunden“ werde bzw die vorgebrachte phonetische Ähnlichkeit, verkennt die Revision die Bedeutung des gesetzlichen Versagungsgrundes der mangelnden Gebräuchlichkeit eines...weiterlesen