Sicherheitsrecht
11.10.2026
VwGH: § 22 Abs 2 WaffG – Antrag eines Justizwachebeamten (nach Ruhestandsversetzung) auf Ausstellung eines Waffenpasses?
Die von einer generalisierenden Betrachtungsweise getragene Annahme des Gesetzgebers, wonach Angehörige der in § 22 Abs 2 Z 2 bis 4 WaffG genannten Berufsgruppen besonderen Gefahren iSd § 21 Abs 2 iVm § 22 Abs 2 Z 1 WaffG ausgesetzt sind, knüpft ausdrücklich an deren berufliche Tätigkeit an; die...weiterlesen