Wirtschaftsrecht

22.03.2026

VwGH: Entziehung der Gewerbeberechtigung und zur Frage, ob und inwieweit eine bedingte Strafnachsicht gem § 44 Abs 2 StGB bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO zu berücksichtigten ist

Auch in Fällen, in denen über den Vollzug der Strafe hinaus das Strafgericht auch die Rechtsfolgen des § 44 Abs 2 StGB bedingt nachgesehen hat, sind für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht nicht von Relevanzweiterlesen