Verwaltungsstrafrecht

08.06.2025

VwGH: Zur Ermahnung nach § 45 Abs 1 letzter Satz VStG

Fehlt es an einer der in § 45 Abs 1 Z 4 VStG genannten Voraussetzungen für die Einstellung des Strafverfahrens, kommt auch keine Ermahnung nach § 45 Abs 1 letzter Satz VStG in Frageweiterlesen