Fremdenrecht
23.08.2026
VwGH: § 21 BFA-VG – Verletzung der Verhandlungspflicht
Aus § 21 Abs 7 BFA-VG ergibt sich, dass die Unterlassung einer Verhandlung nur dann einen relevanten, zur Aufhebung führenden Verfahrensmangel begründet, wenn ein entscheidungswesentlicher Sachverhalt klärungsbedürftig ist; dieser ist in der Revision darzutunweiterlesen